Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Soweit zwischen den Vertragsparteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen Sabine Berndt-Bartel, Heilpraktikerin für Psychotherapie und zertifizierte Hypnosetherapeutin (nachfolgend „Therapeutin" genannt), und dem Klienten bzw. der Klientin als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient bzw. die Klientin das Angebot der Therapeutin durch die Vereinbarung eines Termins – telefonisch, schriftlich oder auf anderem Wege – annimmt.

Der Klient bzw. die Klientin nimmt in der Praxis eine psychotherapeutische Behandlung einschließlich der hierfür erforderlichen diagnostischen Verfahren in Anspruch.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die psychotherapeutische Behandlung keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung ersetzt. Bei körperlichen Beschwerden mit Krankheitswert wird empfohlen, zusätzlich einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen.


§ 2 Honorar, Behandlungsdauer und Kostenerstattung

Die aktuellen Honorare sind auf der Website veröffentlicht und werden vor Beginn der Behandlung nochmals transparent kommuniziert.

Das Honorar ist unmittelbar nach der Behandlung in bar zu entrichten.

Die Praxis wird als Privatpraxis geführt. Eine Zulassung zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen oder Beihilfestellen besteht nicht.

Eine mögliche Erstattung der Behandlungskosten durch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder andere Kostenträger ist vom Klienten bzw. von der Klientin eigenverantwortlich zu prüfen und gegebenenfalls zu beantragen.

Eine vollständige oder teilweise Ablehnung der Kostenerstattung durch einen Leistungsträger hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung zur Begleichung des vereinbarten Honorars gegenüber der Praxis.


§ 3 Ausfallhonorar

Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Für jeden vereinbarten Termin wird ein individuelles Zeitfenster reserviert.

Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, muss die Absage spätestens 48 Stunden vorher an Werktagen (Montag bis Freitag) erfolgen.

Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen wird folgendes Ausfallhonorar berechnet:

  • 100 % des vereinbarten Honorars
    • Anamnese
    • Beratungsgespräche
    • Kinderhypnose (bis einschließlich 15. Lebensjahr)

  • 50 % des vereinbarten Honorars
    • Hypnosesitzungen für Jugendliche und Erwachsene (ab dem 16. Lebensjahr)

Dem Klienten bzw. der Klientin bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso bleibt der Therapeutin der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


Rechtsprechung zum Ausfallhonorar bei Bestellpraxen

Psychotherapeutische und heilpraktische Praxen arbeiten in der Regel als Bestellpraxen. Für jeden Klienten wird ein individueller Termin reserviert, der nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden kann.

Im Gegensatz zu sogenannten Wartezimmerpraxen stehen die vereinbarten Zeitfenster ausschließlich dem jeweiligen Klienten zur Verfügung.

Die Rechtsprechung erkennt deshalb grundsätzlich den Anspruch auf ein Ausfallhonorar an, wenn ein vereinbarter Termin nicht rechtzeitig abgesagt oder ohne Absage nicht wahrgenommen wird.

Die Ursache des Ausfalls ist dabei grundsätzlich unerheblich. Das Ausfallhonorar kann bis zur Höhe des vereinbarten Behandlungshonorars geltend gemacht werden.